„Die bestehende Bebauung an der Eggenfeldener Straße ist dreigeschossig, so dass ich mir wünschen würde, dass die geplanten Gebäude eher niedrig und dafür mehr an der Zahl gebaut werden. Laut einer älteren Beschlussvorlage soll doch auf Hochpunkte verzichtet werden.“
Bei der Konzeptentwicklung sind wir noch sehr offen, generell ist aber eine gemäßigte Baudichte vorgesehen. Da es keine Vorgaben zur Gebäudehöhe gibt, können auch Konzepte ohne Hochpunkte entwickelt werden. Der städtebauliche Kontext wird dabei berücksichtigt, das ist Aufgabe der Architektinnen und Architekten.
„Auch in diesem Gebiet sind die Abstandsflächen nach Bayerischer Bauordnung einzuhalten. Ich befürchte, dass meine Wohnung durch das geplante Hochhaus dann im Schatten liegt.“
Verschattungen sind bei diesen Abstandsflächen eher auszuschließen. Trotzdem werden im weiteren Verfahren Untersuchungen dazu durchgeführt.
„Ist die Gewerbefläche von etwa 14.000 Quadratmetern im Verhältnis zur Gesamtgeschossfläche von 52.000 Quadratmetern nicht sehr hoch?“
Der überwiegende Anteil der Bebauung sind Wohnungen. Auf Wunsch des Referats für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München soll jedoch ein gewisser Flächenanteil für Büros und Dienstleistungen bereitgestellt werden, sodass kurze Wege zwischen Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden können. Dies ist das Ziel von gemischten Quartieren.
„Ist eine offene Bebauung geplant? Es wäre schön, wenn ich an der Eggenfeldener Straße nicht auf eine große Wand gucken muss.“
Der städtebauliche Übergang zur Bestandsbebauung ist eine der Aufgaben des Wettbewerbs. Eine Vorgabe von maximaler Gebäudelänge ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.
„Wie werden die entstehenden Mietwohnungen belegt?“
20 Prozent der geplanten Wohnungen sind dem geförderten Wohnungsbau zuzuordnen, 10 Prozent dem Münchener Modell und 70 Prozent sind frei finanzierte Wohnungen. Dies ist das übliche Verhältnis bei allen Neubaugebieten in München gemäß der geltenden sozialgerechten Bodennutzung (SOBON). Aufgrund der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen plant die DIBAG in dem Gebiet keine Eigentumswohnungen.
„Wird es Tiefgaragen geben und wie hoch wird die Zahl der Stellplätze sein?“
Es wird Tiefgaragen geben. Die Anzahl der Stellplätze in den Tiefgaragen wird durch die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München bestimmt. Pro Wohneinheit ist ein Stellplatz vorgesehen. Beim geförderten Wohnungsbau ist das Verhältnis ein wenig geringer. Auch für die Büros und den Einzelhandel werden ausreichend Stellplätze vorhanden sein.
„Wie hoch ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?“
Bisher ist durch den Stadtratsbeschuss allein die Geschossfläche in Höhe von ca. 52.000 Quadratmetern vorgegeben. Die Umsetzung der Kennzahlen und Festsetzung der GFZ im Bebauungsplan ist Aufgabe der am Wettbewerb teilnehmenden Architekturbüros unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzepts.
„Hat es auch verkehrsplanerische Untersuchungen im weiteren Umfeld des Planungsgebietes gegeben?“
Es wurden nur die für das Vorhaben erforderlichen Untersuchungen angestellt. So wird etwa die Möglichkeit der Verlängerung der Tramlinie 25 berücksichtigt.
„Ich befürchte, dass die Lärmbelastung im Bebauungsgebiet und in direkter Nachbarschaft deutlich ansteigen wird.“
Ziel und Aufgabe der Planung ist sowohl die Lärmschutzsicherung für die Neubebauung als auch eine mögliche Verbesserung der Lärmsituation der Bestandsbebauung. Eine Verschlechterung der Schallemission soll vermieden werden.
„Man sollte die für die mögliche Verlängerung der Trambahn vorgesehenen Flächen für eine zusätzliche Busspur nutzen!“
Die Notwendigkeit einer eigenen Busspur wird derzeit aus fachlicher Sicht nicht gesehen.
„Das Verkehrsaufkommen ist hier, besonders zur Rushhour, schon jetzt sehr hoch und wird sich wahrscheinlich durch die Neubebauung noch verschlechtern. Ich glaube nicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Verlängerung der Abbiegespuren, zur Stauvermeidung ausreichen werden. Zusätzliche Unterführungen unter Autobahn und S-Bahn-Trasse wären die bessere Lösung!“
Das Verkehrsaufkommen ist in München allgemein sehr hoch, das ist ein Problem im ganzen Stadtgebiet und kann nur mit gesamtstädtischen Maßnahmen gelöst werden. Laut Gutachten und den Einschätzungen der Münchener Verkehrsplaner ist das bestehende Verkehrsnetz im und um das Planungsgebiet jedoch ausreichend leistungsfähig, um auch das zusätzliche Verkehrsaufkommen abzuwickeln.
„Die Stadtentwicklung München Nordost plant zur Verbesserung des ÖPNV eine Verlängerung der U-Bahn, welche ja auch für die zukünftigen Anwohnerinnen und Anwohner Ihres Bebauungsgebietes von Vorteil sein wird. Können Sie den Beschluss aufgrund des erhöhten Bedarfs nicht beschleunigen, und zwar bevor die Planungsgebiete vollständig besiedelt sind?“
Die Schaffung von rund 400 neuen Wohnungen reichen nicht als Argumentationsbasis für einen U-Bahn-Ausbau, er muss im gesamtstädtischen Kontext gesehen werden.
„Wird es im Bereich Hultschiner Straße eine Autobahnausfahrt mit einem Kreisverkehr geben, etwa vergleichbar mit der Situation in Daglfing?“
Es ist keine weitere Autobahnausfahrt in den Planungen vorgesehen.
„Ich würde mir wünschen, dass die Buslinie 190/191 zum Max-Weber-Platz wiedereingeführt wird.“
Dieser Vorschlag wird geprüft. Es haben bereits diverse Abstimmungen mit der MVG stattgefunden und es wird an einer Lösung, unter Berücksichtigung der neuen Tramlinie, gearbeitet.
„Zur Vermeidung erhöhter Emissionswerte sollte die Eggenfeldener Straße statt mehrspurig ausgebaut zu werden eher verengt und in eine nach Westen ausgerichtete Einbahnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h umgewandelt werden. Der Verkehr Richtung Osten könnte dann bereits südlich der Autobahn auf die Zamdorfer Straße geleitet werden.“
Die Verkehrsplanung sieht keine Einbahnstraße oder eine 30er-Zone vor. Die Eggenfeldener Straße ist wichtiger Teil des Hauptstraßennetzes, die sowohl die angrenzende Wohnbebauung erschließt als auch Stadtteile verbindet. Zudem dient der Ausbau des Straßenraums vorrangig der Errichtung von Fuß- und Radverkehrsanlagen.
„Ist nicht aufgrund der Vielzahl neuer Wohnungen auch auf dem Planungsgebiet selbst eine zusätzliche Straße zur Verkehrsentlastung notwendig, ausgehend von der Hultschiner Straße, zwischen der neuen Bebauung und der Autobahn bis zur Eggenfeldener Straße?“
Die Grünfläche zwischen Bebauung und Autobahn wird als Erholungsraum für das neue Quartier benötigt und liegt zudem innerhalb der 40m-Anbauverbotszone. Außerdem würde eine zusätzliche Erschließungsstraße, die aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich ist, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden widersprechen.
„Ich sehe die Lärmimmission durch das Verkehrsaufkommen im Bereich Eggenfeldener Straße/Friedrich-Eckart-Straße schon jetzt kritisch, insbesondere im Hinblick auf das zu erwartende zusätzliche Aufkommen. Im Gegensatz zu den Bestandsbauten werden die neuen Gebäude über Lärmschutz-Fenster verfügen. Man sollte eine 24-Stunden-Messung durchführen!“
Die Analysen hinsichtlich des Verkehrs- und Gewerbelärms beziehen sich nur auf das Planungsgebiet und die direkt angrenzenden Gebäude. Um auch die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner im Blick zu behalten, sind Verbesserungen der Imissionswerte bei den Bestandsbauten durch Abschirmung durch die Neubauten jedoch wünschenswert. Verschlechterungen sollen vermieden werden, sodass keine Maßnahmen bei den Bestandsbauten nötig sind.
„Die Lage der Ein- und Ausfahrten auf das Planungsgebiet halte ich für unvorteilhaft, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Eggenfeldener Straße die Zufahrten der Bestandbewohnerinnen und -bewohner liegen. Dadurch wird doch das Auffahren auf die Straße schwieriger und die Verkehrssituation wird sich noch mehr verschlechtern!“
Die Lage und Anzahl der Ein-und Ausfahrten sind im Wettbewerb nicht vorgeschrieben. Einziges Kriterium ist, dass die westlich gelegene Zufahrt mindestens 80 m Abstand zum Knotenpunkt an der Eggenfeldener Straße/Hultschiner Straße hat, sodass die Kreuzung leistungsfähig bleibt.
„Wird sich die Verkehrssituation rund um das Planungsgebiet durch die Entwicklung der Siedlungsgebiete im Münchner Nordosten nicht prinzipiell verschlechtern?“
Die geplante Erschließung der genannten Siedlungsgebiete ist Gegenstand umfangreicher Untersuchungen zu Varianten. Sie wird nur zu einem geringen Teil über die Eggenfeldener Straße stattfinden. Trotz aufkommender Staus, vor allem zu den Stoßzeiten, ist eine angemessene Verkehrsabwicklung möglich.
„Flüsterasphalt wäre doch eine gute Alternative, um die Lärmemissionen zu minimieren, insbesondere im Bereich der Friedrich-Eckart-Straße?“
Die Friedrich-Eckart-Straße ist nicht Teil des Bebauungsplans.
„Müssen wir als Anliegerinnen und Anlieger die Kosten für die Verbreiterung der Eggenfeldener Straße anteilig mittragen?“
Für die Anlieger entstehen keine Erschließungskostenbeiträge. Wir werden die anfallenden Kosten für den zur Erschließung der Neubebauung erforderlichen Infrastrukturausbau im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags übernehmen.
„Wie wird mit dem erhaltenswerten Baumbestand auf dem Grundstück umgegangen?“
Der Baumbestand wurde erhoben und bewertet. Für den Wettbewerb gibt es keine Vorgabe diesen zwingend zu erhalten. Ziel ist es jedoch, den Baumbestand nach Möglichkeit in das neue Quartierskonzept zu integrieren. Die bestehenden Bäume an der Eggenfeldener Straße werden wahrscheinlich für den künftigen Straßenausbau weichen müssen. Schlussendlich müssen aber die im Rahmen des Wettbewerbs erarbeiteten Konzepte, bei denen neben Architekten auch jeweils Stadt- und Landschaftsplaner beteiligt sind, abgewartet werden.
„Ich wundere mich, dass aufgrund der bestehenden Situation kein Bedarf für eine zusätzliche Grundschule gegeben ist.“
Laut dem Münchener Referat für Bildung und Sport ist die Grundschulversorgung über die Fritz-Lutz-Straße gewährleistet. Die Thematik wird jedoch angesprochen, da viele der Anwesenden die schulische Versorgung für die Zukunft für unzureichend halten.